FAQ – Fragen & Antworten
Sie haben Fragen – wir haben die passenden Antworten.
Dinge, die Sie schon immer wissen wollten – hier finden Sie die Antworten
Allgemeine Fragen zu Pergolen
Technik und Ausstattung
Witterung und Pflege
Eine gelegentliche Reinigung mit mildem Reinigungsmittel und Wasser reicht aus. Aggressive Chemikalien sollten vermieden werden. Ein professionelle Reinigung von Pergolen bieten wir über unseren MAIN-REIN Service an. (Link: https://www.main-rein.de)
Montage & Standort
Planung & Maße
Genehmigung & Vorschriften
In den meisten Bundesländern ist eine Pergola bis ca. 30 m² genehmigungsfrei. Je nach Standort (z. B. in Bayern) empfiehlt sich jedoch eine Rücksprache mit dem Bauamt und ein Blick in den Bebauungsplan. Pergolen direkt auf Grundstücksgrenzen sollten ebenfalls mit dem Bauamt und dem Bebaugsplan abgeglichen werden, da hier häufig eine maximal zulässige Seiten-Wandfläche vorgegeben ist.
Details entnehmen Sie bitte der unten stehenden Tabelle LINK
Kauf & Garantie
Nutzung & Komfort
Terrassenüberdachung ohne Genehmigung
Die maximale Größe einer Terrassenüberdachung, die ohne behördliche Genehmigung errichtet werden darf, wird individuell von jedem Bundesland in dessen Landesbauordnung bestimmt.
Eine Übersicht der spezifischen Regelungen pro Bundesland ist in der beigefügten Tabelle verfügbar.
Beachten Sie bitte den Sonderfall in Baden-Württemberg, Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Thüringen: Hier hängt die Genehmigungspflicht davon ab, ob sich das Bauvorhaben im Innenbereich (innerhalb zusammenhängend bebauter Ortsteile) oder im Außenbereich befindet. Für Terrassenüberdachungen im Außenbereich dieser Bundesländer ist grundsätzlich eine Baugenehmigung erforderlich. Die genauen Abgrenzungen des Innenbereichs werden von der jeweiligen Gemeinde festgelegt und sollten vor Baubeginn erfragt werden.
| Regelung | Landesbauordnung | |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Terrassenüberdachungen im Innenbereich gelten bis zu 30 m² Grundfläche als verfahrensfreie Vorhaben. | |
| Bayern | Ein Terrassendach mit bis zu 30 m² Fläche und bis zu 3 m Tiefe ist verfahrensfrei. | |
| Brandenburg | Terrassenüberdachungen sind bis zu 30 m² Fläche und bis zu 4 m Tiefe verfahrensfrei (gilt nicht im Außenbereich). | |
| Bremen | Terrassenüberdachungen mit bis zu 30 m² Fläche und bis zu 3,5 m Tiefe sind verfahrensfrei. | |
| Hamburg | Terrassenüberdachungen mit bis zu 30 m² Fläche und bis zu 3 m Tiefe sind verfahrensfrei. | |
| Hessen | Bei Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 sind Überdachungen von Terrassen im Erdgeschoss baugenehmigungsfrei. | |
| Mecklenburg-Vorpommern | Terrassenüberdachungen mit bis zu 30 m² Fläche und bis zu 3 m Tiefe sind verfahrensfrei. | |
| Nordrhein-Westfalen | Ein Terrassendach mit bis zu 30 m² Fläche und bis zu 4,5 m Tiefe ist verfahrensfrei. | |
| Niedersachsen | Terrassenüberdachungen mit bis zu 30 m² Fläche und bis zu 3 m Tiefe sind verfahrensfrei. | |
| Rheinland-Pfalz | Überdachungen ebenerdiger Terrassen mit bis zu 50 m² Fläche bedürfen keiner Baugenehmigung – Ausnahme: im Außenbereich befindliche Gebäude. | |
| Saarland | Terrassenüberdachungen mit bis zu 36 m² Fläche und bis zu 3 m Tiefe sind verfahrensfrei. | |
| Sachsen | Terrassenüberdachungen mit bis zu 30 m² Fläche und bis zu 3 m Tiefe sind verfahrensfrei. | |
| Sachsen-Anhalt | Terrassenüberdachungen mit bis zu 30 m² Fläche und bis zu 3 m Tiefe sind verfahrensfrei. | |
| Schleswig-Holstein | Überdachungen ebenerdiger Terrassen mit bis zu 30 m² Fläche und bis zu 3 m Tiefe sind verfahrensfrei. | |
| Thüringen | Ein Terrassendach mit bis zu 30 m² Fläche und bis zu 4 m Tiefe ist verfahrensfrei – außer im Außenbereich. |
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